I. Anwendungsbereich
1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen dem Kunden und der B. B. Hotelmanagement GmbH („das Hotel“) über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern und/ oder Apartments sowie für alle in diesem Zusammenhang erbrachten weiteren Leistungen für den Kunden (Hotelaufnahmevertrag).
2. Entgegenstehende AGB des Kunden werden nicht akzeptiert.
II. Vertragsabschluss, -partner
1. Mit seiner Buchungsanfrage gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss des Vertrages ab. Dieser kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.
2. Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag.
III. Pflichten der Parteien
1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
2. Der Kunde nimmt die Öffnungszeiten der Rezeption von täglich 7-19 Uhr zur Kenntnis. Bei Anreise nach der offiziellen Öffnungszeit der Rezeption, muss der Kunde sich bis 18 Uhr telefonisch an die Rezeption wenden. Andernfalls ist das Hotel berechtigt das Zimmer anderweitig zu vergeben.
3. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.
4. Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen zu verlangen. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
5. Doppelzimmer dürfen, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, maximal mit 2 Personen belegt werden. Werden Einzelzimmer unzulässigerweise von mehreren Personen genutzt, kann das Hotel von jedem Gast die Kosten für die Buchung eines Einzelzimmers verlangen.
6. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.
7. Im Hotel (und auf dem Hotelgrundstück) gilt ein striktes Rauchverbot. Zigaretten, E-Zigaretten, Kerzen und sonstiges offenes Feuer ist im gesamten Gebäude untersagt.
8. Die Unterbringung von Fahrrädern ist keine vertraglich geschuldete Leistung, sondern ein zusätzlicher Service, der insbesondere von den bestehenden Kapazitäten abhängt. Ein Anspruch auf die Unterbringung von Fahrrädern besteht nicht.
9. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räumlichkeiten, die Nutzung der überlassenen Hotelzimmer zu anderen als Beherbergungszwecken, öffentliche Einladungen oder sonstige Werbemaßnahmen zu Vorstellungsgesprächen, Verkaufs- und ähnlichen Veranstaltungen und die Nutzung von Hotelflächen außerhalb der angemieteten Räume für die vorgenannten Veranstaltungen ist untersagt, sofern keine vorherige ausdrückliche Einwilligung des Hotels vorliegt. Die Einwilligung kann ggf. von der Zahlung einer zusätzlichen Vergütung abhängig gemacht werden. § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB findet keine Anwendung, sofern der Kunde nicht Verbraucher ist.
IV. Rücktritt („Stornierung“) des Kunden / Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Hotels
1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Hotel der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechts sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung sollen jeweils in Textform erfolgen.
2. Ein Rücktritt bis 7 Tage vor dem Anreisetag möglich, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen, es sei denn es liegt eine anderslautende vertragliche Regelung vor.
3. Bei einem Rücktritt nach dieser Frist hat das Hotel Anspruch auf die vertraglich vereinbarte Vergütung abzüglich der ersparten Aufwendungen, die das Hotel pauschalieren kann. Der Kunde ist in diesem Fall zu folgenden Zahlungen verpflichtet:
• 6-4 Tage vor Anreise: 60% für die Übernachtungskosten, 40% für Halbpensions- und 30% für Vollpensionsarrangements
• 3-1 Tag vor Anreise oder Nichtanreise: 90% für die Übernachtungskosten, 70% für Halbpensions- und 60% für Vollpensionsarrangements
4. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. Bei Buchungen über einen Drittanbieter (z.B. Buchungsportale im Internet), ist der Kunde verpflichtet, Änderungen und Stornierungen direkt über diesen abzuwickeln.
V. Rücktritt des Hotels
1. Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
2. Wird eine vereinbarte oder berechtigterweise verlangte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
3. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere wenn
• höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
• Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden;
• das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;
• ein Verstoß gegen Ziff. III Nr. 7 dieser AGB vorliegt.
VI. Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe
1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
2. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 10.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18.00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.
VII. Tiere
1. Das Mitführen von Tieren im Hotel ist dem Kunden nicht gestattet, es sei denn der Kunde erhält eine schriftliche Erlaubnis des Hotels.
2. Bringt der Kunde trotz des vorstehenden Verbots Tiere mit in das Hotel, so ist das Hotel berechtigt den Vertrag mit dem Kunden fristlos zu kündigen. Der Vergütungsanspruch des Hotels bleibt im Falle der Kündigung in voller Höhe bestehen. Ersparte Aufwendungen werden auf den Vergütungsanspruch angerechnet.
VIII. Haftung des Hotels
1. Das Hotel haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruht. Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Verletzungen von Kardinalpflichten haftet das Hotel unbeschränkt. Kardinalpflichten sind die wesentlichen Pflichten, die die Grundlage des Vertrags bilden, die entscheidend für den Abschluss des Vertrags waren und auf deren Erfüllung der Kunde vertrauen darf. Wenn das Hotel diese Kardinalpflichten leicht fahrlässig verletzt hat, ist die Haftung auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt.
2. Die Unterbringung von Fahrrädern ist vertraglich nicht geschuldet, weswegen die vorstehende Haftungsbeschränkung auch Schäden erfasst, die aus der Beschädigung oder dem Verlust von Fahrrädern herrühren.
3. Die vorstehende Haftungsbegrenzung gilt auch für die gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen des Hotels.
4. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
5. Soweit dem Kunden ein Stellplatz zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Im Übrigen gilt Ziff. 1 entsprechend.
6. 4. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Im Übrigen gilt Ziff. 1 entsprechend.
IX. Schlussbestimmungen
1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
2. Die in jedem Zimmer ausgehängte Hausordnung gilt ergänzend und konkretisiert die Pflichten der Kunden nach dem Hotelaufnahmevertrag.
3. Es gilt deutsches Recht, sofern es sich bei dem Kunden nicht um einen Verbraucher handelt. Das Hotel nimmt nicht an Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen teil.
4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.